Südafrika
Klimatabelle Kapstadt
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 26 | 26 | 25 | 22 | 20 | 18 | 17 | 18 | 19 | 21 | 23 | 25 |
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Min. Temperatur °C | 16 | 16 | 14 | 12 | 10 | 8 | 7 | 8 | 9 | 11 | 13 | 14 |
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Sonnenstunden / Tag | 12h | 10h | 9h | 8h | 6h | 6h | 6h | 7h | 8h | 9h | 10h | 11h |
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Regentage | 4 | 3 | 4 | 8 | 9 | 10 | 11 | 11 | 7 | 7 | 3 | 4 |
Klimatabelle Johannesburg
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 26 | 25 | 24 | 22 | 19 | 17 | 17 | 20 | 23 | 25 | 25 | 26 |
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Min. Temperatur °C | 15 | 14 | 14 | 10 | 6 | 4 | 4 | 6 | 9 | 12 | 13 | 14 |
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Sonnenstunden / Tag | 8h | 8h | 7h | 8h | 9h | 9h | 9h | 10h | 9h | 9h | 9h | 9h |
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Regentage | 13 | 9 | 8 | 7 | 3 | 1 | 0 | 1 | 2 | 8 | 11 | 12 |
Klimatabelle Kruger Nationalpark
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 34 | 34 | 32 | 30 | 28 | 26 | 26 | 28 | 30 | 31 | 32 | 33 |
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Min. Temperatur °C | 22 | 21 | 20 | 17 | 12 | 8 | 8 | 11 | 14 | 17 | 19 | 21 |
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Sonnenstunden / Tag | 8h | 7h | 8h | 7h | 8h | 8h | 8h | 8h | 8h | 7h | 7h | 7h |
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Regentage | 5 | 4 | 4 | 3 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | 4 | 5 |
WETTER & KLIMA
Aufgrund seiner Lage südlich des Äquators sind die Jahreszeiten in Südafrika entgegengesetzt zu denen in Europa. Es herrscht trockenes bis subtropisches Klima vor, das für Europäer jedoch im Allgemeinen gut verträglich Klima ist. Die durchschnittliche Sonnenscheindauer in Südafrika zählt zu der höchsten der Erde. Die Sommer in den Kap-Provinzen sind sonnig und trocken. Es gibt keine ausgesprochenen Regenperioden.
In den übrigen Landesteilen sind die Sommer warm, jedoch nicht heiß, mit gelegentlichen Schauern. Die Winter sind dagegen sonnig und warm, wobei die Winternächte im Binnenland sehr kühl werden können. Nur an der Ostküste gibt es häufige Niederschläge.
Beste Reisezeit
Grundsätzlich bietet Südafrika ganzjährig angenehme klimatische Bedingungen. Besonders beliebte Reisemonate für die Kap-Provinzen sind die Monate September bis Mai. Für Reisen an die subtropische Küste KwaZulu/ Natals sind die südafrikanischen Wintermonaten zwischen Juni und August die beliebteste Reisezeit.
WÄHRUNG
1 Südafrikanischer Rand (ZAR) = 100 Cents
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca.16,11 ZAR
(Stand: Februar 2020)
Aktuelles zu COVID-19
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 stark betroffen. Die Fallzahlen sind aber zuletzt deutlich gesunken. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, KwaZulu Natal, Western Cape und Eastern Cape.
Im Dezember 2020 wurde die neue Virus-Variante mit höherem Infektionspotential in Südafrika entdeckt. Südafrika ist daher als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft.
Einreise
Alle Reisenden über fünf Jahre müssen bei Ankunft einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der den Vorgaben der WHO entspricht und P bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende, die ohne einen solchen Testnachweis einreisen, müssen sich auf eigene Kosten unmittelbar bei Ankunft einem Antigen-Test unterziehen und sich im Falle eines positiven Testergebnisses in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Fluglinien berufen sich bei der Prüfung der Mitnahmevoraussetzungen von Passagieren auf dem Weg nach Südafrika auf Vorgaben der South African Civil Aviation Authority und verlangen erfahrungsgemäß ausnahmslos Nachweise negativer PCR-Tests.
Die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System ist vorgeschrieben. Reisende müssen den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online ausfüllen und erhalten eine Identifikationsnummer, die bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist. Erfahrungsgemäß verteilen die Fluglinien auch ausgedruckte Blanko-Fragebögen, die -vollständig ausgefüllt- bisher hilfsweise akzeptiert werden.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die mobile App “COVID Alert South Africa” auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Auch für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Südafrika sind nur an 20 Grenzübergängen erlaubt. Dort ist mit langen Abfertigungszeiten zu rechnen. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt reguläre internationale Flugverbindungen, jedoch mit stark eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge sind häufig voll besetzt.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Südafrikas als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Südafrika nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Das am 29. Januar 2021 erlassene Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen (Beförderer müssen Passagierflüge dem Bundespolizeipräsidium drei Tage vor Einreise anzeigen).
Beschränkungen im Land
In ganz Südafrika gilt ein Lockdown (Alert Level 1). Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre im ganzen Land zwischen 23 und 4 Uhr, eine verschärfte Überwachung der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit und ein Verbot der meisten sozialen Zusammenkünfte.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Nach Südafrika ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis und einem Kinderreisepass mit Verlängerungs- oder Aktualisierungsetikett einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 1 Monat über die Reise hinaus gültig sein. Für die Einreise werden 2 freie Stempelseiten im Reisepass benötigt. Des Weiteren muss dieser maschinenlesbar sein.
Hinweise für Minderjährige: Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise ab November 2019 nur noch ein gültiges Reisedokument, auch wenn sie nur von einem Elternteil begleitet werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn Minderjährige in Begleitung Erwachsener reisen, welche nicht ihre biologischen Eltern sind.
Alleinreisende Minderjährige benötigen weiterhin ihre Geburtsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie. Diese sollte möglichst eine internationale Geburtsurkunde sein oder eine beglaubigte englischsprachige Übersetzung beinhalten. Zudem wird eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung (eidesstattliche Versicherung) der Sorgeberechtigten, die Angabe der Kontaktdaten sowie eine beglaubigte Passkopie der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten benötigt. Alleinreisende Minderjährige brauchen zusätzlich ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine beglaubigte Passkopie der Person, zu der die/der Minderjährige reisen soll.
Beglaubigte Kopien müssen entweder von einem Notar oder der Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat, stammen. Eidesstattliche Versicherungen müssen durch einen Notar oder eine südafrikanische Auslandsvertretung bestätigt werden.
Südafrikanische Minderjährige müssen, auch in Begleitung beider Elternteile, weitere unterstützende Dokumente mit sich führen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Im Zusammenhang mit der Corona-Krise gibt es seit dem 18. März 2020 ein Einreiseverbot für Staatsangehörige die aus einem Krisenland (u.a. Deutschland) einreisen. Zeitgleich wurde für deutsche Staatsangehörige bis auf weiteres die Visumpflicht eingeführt. Für eine Visumbeantragung vor der Einreise ist die .südafrikanischen Botschaft in Berlin zuständig.
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Südafrika benötigt, sofern die Reise nicht über 90 Tage hinaus geht.
Besonderheiten: Für touristische Reisen wird eine Besuchsgenehmigung von maximal 90 Tagen erteilt. Es muss ein Weiter, – oder Rückflugticket vorgelegt werden.
Hinweis für Inhaber von deutschen Reiseausweise:
Mit einem Reiseausweis, der im Notfall zur Ausreise von der deutschen Bundespolizei ausgestellt wird, ist es nicht möglich nach Südafrika einzureisen. Im Weiteren benötigen folgende Personen ein Visum zu Einreise nach Südafrika:
– Inhaber von in Deutschland ausgestellten “Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)”,
– Inhaber von deutschen “Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)”,
– Inhaber von “Reiseausweisen für Staatenlose”,
– Inhaber von “Reisedokumenten” .
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in München, Bremen, Dortmund, Dresden, Frankfurt a.M., Hamburg, Hannover und Lübeck.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die am selben Kalendertag mit dem nächsten Anschluss von Kapstadt, Durban, Johannesburg oder Lanseria weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für Südafrika sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung, bei Personen über 1 Jahr, notwendig. Dies gilt auch für Transitaufenthalte von über 12 Stunden in Südafrika. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Südafrika empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Meningokokken ACWY, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Aktuelle Länder mit Gelbfieberinfektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik